| Termin | 16.10.2026 |
|---|---|
| Ort | BildungsCenter Rheine |
| Kategorien | Mitarbeiter |
Die Schulung erfüllt die derzeitig gelten Vorgaben der aktuellen F-Gase-Verordnung 2024/573.
Im Rahmen des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission Regelungen erlassen, um die Emissionen von Kältemitteln zu reduzieren. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Wesentliche Inhalte dieser Verordnung betreffen auch die Reduzierung der Emissionen, die von Kraftfahrzeug-Klimaanlagen ausgehen.
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben, welche auch den derzeitigen Anforderungen der F-Gase-Verordnung 2024/573 entsprechen.
In diesem Kompakt-Seminar werden alle für den Nachweis der Sachkunde relevanten Themen praxisnah behandelt. So werden z. B. an einer Kraftfahrzeug-Klimaanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Kraftfahrzeug praxisnah durchgespielt und die hierzu notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert. Ebenfalls vermittelt werden sowohl die neuen Verordnungen/Richtlinie auf europäischer Ebene in Deutschland.
Die Schulung kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.
Theorie:
Gesellen, die im Winter 2025/2026 und im Sommer 2026 ihre Gesellenprüfung abgelegt haben, erhalten 10% Ermäßigung.
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