Welche Messungen gibt es, welche sind möglich und welche sind erforderlich?
Wie sind die Netzsysteme aufgebaut und wie erkenne ich ein System in der Praxis?
Wie stelle ich durch Messung fest, ob ein TN – oder ein TT – System vorliegt?
Wie führe ich Schutzwiderstandsmessungen in der Praxis durch?
Wie funktioniert eine Erdungsmessung?
Fehlerstromschutzschalter
Wie führe ich Isolationswiderstandsmessungen sicher durch?
Wie führe ich eine Differenzstrommessung durch?
Wie kann ein Prüfbericht heute mit Fotos aussehen?
Wie erstelle ich meine Vorlagen für Prüfberichte, die ich vor Ort mittels Tablet verwenden kann?
Wie prüfe ich einen Steckdosenverteiler?
Ausrüstung
Wie prüfe ich Stromkreise mit Frequenzumrichtern?
Wer darf was prüfen?
Welche Vorschriften sind für den Prüfer notwendig?
Bei sogenannten Ordnungsprüfungen fällt immer wieder auf, dass elektrische Anlagen nie geprüft wurden oder nicht regelmäßig geprüft werden. Wie oft muss eine VDE Prüfung durchgeführt werden? Für elektrische Anlagen (DIN VDE 0105-100) und ortsfeste Betriebsmittel (DIN VDE 0100 - 600) gilt eine Prüffrist von mindestens 4 Jahren. In besonders sensiblen Bereichen (DIN VDE 0100 Gruppe 700) ist das Prüfintervall reduziert auf 1 Jahr.
Die Prüfung einer elektrischen Anlage gilt es zu organisieren. Da stellen sich plötzlich Fragen wie:
Wie strukturiere ich die Messungen ? Wie teile ich die Gebäude auf ? Bei welchen Messungen muss ich abschalten ? Welche Messungen kann ich während des laufenden Betriebes durchführen ? Wie halte ich die Messergebnisse sinnvoll und nachvollziehbar fest ?
Damit der hohe Sicherheits- und Qualitätsanspruch der DGUV Vorschrift 3 Prüfung eingehalten werden kann, setzt die Prüfung der Anlagen und Geräte vom Prüfer hohe Professionalität und uneingeschränkte Kompetenz voraus!
Zielgruppe Elektrofachkräfte
Die Lehrgangsgebühr für Innungsmitglieder bezieht sich auf die Fachinnung für Elektrotechnik Warendorf und die Elektro Innung Steinfurt
Die Lehrgangsgebühren verstehen sich inklusive Frühstück und kalten und warmen Tagungsgetränken!
Eine Förderung von bis zu 50 % der Lehrgangsgebühr durch den Individuellen Bildungsscheck NRW ist möglich. Wir beraten Sie gern unter den unten aufgeführten Kontaktdaten.