Jahresunterweisung Elektrofachkraft § 4 DGVU 1

Termin 26.11.2026
Ort BildungsCenter Rheine
Kategorien Unternehmer
Zeiten & Dauer Do: 08:00 - 16:00 Uhr
  • Anforderungen an im Elektrobereich tätigen Personen
  • Sensibilisierung für Arbeitssicherheit im Elektrobereich (Gefährdungsarten, Möglichkeiten der Vorbeugung & Vermeidung,Verhalten nach einem Stromunfall)
  • Unfallbeispiele aus der Praxis
  • Die 5 Sicherheitsregeln
  • DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  • Betrieb elektrischer Anlagen (Verantwortungsbereiche, Gefährdungsbeurteilung)
  • Auswahl und Einsatz Betriebsmittel (RCD, LS- Schalter, etc.)
  • Errichten von elektrischen Anlagen
  • Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach BetrSichV
  • Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Die jährliche elektrotechnische Unterweisung für Elektrofachkräfte ist eine wichtige Unternehmerpflicht gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1. Sie muss von der vorgesetzten Elektrofachkraft überwacht werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die aktuellen Vorschriften zum Arbeitsschutz im Bereich Elektrotechnik kennen. Im Seminar haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, die Inhalte der aktuellen Vorschriften kennenzulernen und praktische Hinweise für den betrieblichen Alltag zu erhalten. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention muss eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und dann eine jährliche Unterweisung erfolgen. Zielgruppe: Elektrofachkräfte (Elektroniker), Arbeits- und Anlagenverantwortliche im Bereich Elektrotechnik aus Handwerk und Industrie. Inklusive Mittagessen sowie kalter und warmer Seminargetränke! Die Lehrgangsgebühr für Innungsmitglieder bezieht sich auf die Fachinnung für Elektrotechnik Warendorf und die Elektro Innung Steinfurt

Jahresunterweisung Elektrofachkraft

Lehrgangsgebühr
Innungsmitglied
175,00 €
Nicht-Innungsmitglied
225,00 €